Unser AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
fernseminare.ch ist ein offizieller Vertriebspartner der Firma:
BodyVital-Productos, s.l.
Postanschrift:
Apart. de Correos 207
E 04720 Aguadulce - Almería
info @ bodyvital-internetshop.com
Handelsregister: Registro Mercantil de Almeria
Tomo : 1280 - Libro: 0 - Folio: 124 - Hoja: AL-33850
C.l.F: B04653747
Es gelten die Bestimmungen von BodyVital by Lisa Helk, s.l.:
1. Allgemeines
Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge mit dem Käufer. Abweichungen von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen.
2.2 Gemäss § 361a BGB beträgt die Widerrufsfrist für den Käufer zwei Wochen. Sie beginnt bei der Warenlieferung mit dem Eingang der Ware, bei Dienstleistungen sogar schon bei Vertragsschluss. Wurde wiederkehrende Warenlieferungen vereinbart (z.B. Abo) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der ersten Lieferung. Das Widerrufsrecht bezieht sich dabei auf den gesamten Vertrag und kann nicht für jede einzelne Lieferung separat geltend gemacht werden.
2.3. Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde besteht nach erhalt der Ware keine Widerrufsfrist.
2.4. OnlineSeminare, FernSeminare und eBooks sind generell vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
2.5. Laufende Ausbildungen im Bereich Wellness und Tierheilpraktiker können monatlich zwei Wochen vor Monatsende per e-Mail oder Post gekündigt werden. Bei vereinbarter Ratenzahlung entfallen bei fristgerechter Kündigung alle folgenden Raten-Zahlungen, es besteht kein Anspruch seitens der Firma BodyVital by Lisa Helk, s.l. auf Restzahlung. Bei geleisteter Einmalzahlung bei Ausbildungbeginn wird eine zuviel geleistete Zahlung gemäss nachfolgendem Beispiel rückerstattet. Z.B. Tierheilpraktiker: Kosten bei Einmalzahlung: 1.699,-- Euro, Berechnungsgrundlage 12 Monate Regelausbildungszeit (pro Monat 141,58 Euro effektive Gebühren). Bei einer Kündigung nach beispielsweise 3 Monaten würden 1.274,26 Euro rückerstattet werden. Desweiteren bietet die Firma BodyVital by Lisa Helk, s.l. die Möglichkeit, bei Ratenzahlung die Zahlungen und die Ausbildung mit zweiwöchiger Ankündigungsfrist jeweils zum Monatsende unbefristet auszusetzen. Somit besteht für den Studenten die Möglichkeit, bei eventuellen finanziellen Problemen, Urlaub, Krankheit, etc. die Ratenzahlung und somit das Studium zu unterbrechen und bei erneuter Zahlung der Raten mit der Ausbildung fortzufahren.
3. Angaben zum Liefergegenstand
3.1 Angaben zur Spezifikation des Liefergegenstandes sind im Zweifel nur Annäherungen und deshalb unverbindlich.
3.2 An Kostenanschlägen, Manuskripten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen zurückzugeben.
4. Preise / Zahlungen
4.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ohne Verpackung und Versandkosten.
4.2 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Vorkasse, Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich.
4.3 Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig.
4.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers oder seiner Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
4.5 Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet der Lieferer dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens Euro 20 bis höchstens Euro 50.
4.6 Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
5. Lieferung
5.1 Die Zusage von Lieferterminen erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Übersendung der für die Durchführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen des Käufers.
5.2 Höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Unruhen, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Roh- oder Hilfsstoffen, Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transportmitteln, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten oder sonstige unverschuldete Umstände, die einer rechtzeitigen oder sachgemässen Lieferung entgegenstehen, berechtigen uns, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, sofern die Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Falle nur Rückgewährungsanssprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind sowohl bei Verlängerung der Lieferfrist als auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag ausgeschlossen. Daneben können wir bei Eintreten eines solchen Ereignisses die verfügbare Produktion und Liefermenge verhältnismässig zwischen den Käufern aufteilen.
5.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so muss der Käufer eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen setzen und kann, wenn wir auch innerhalb der Nachfrist nicht liefern, vom Vertrage zurücktreten. Beschränkt sich der Verzug auf eine Teillieferung, so kann der Käufer unter den vorstehenden Voraussetzungen vom ganzen Vertrage nur dann zurücktreten, wenn er an der Teilerfüllung kein Interesse hat. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
6. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
6.1 Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Die Verpackung kann zurückgenommen werden.
6.2 Die Lieferung erfolgt durch Versand oder Übernahme. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dasselbe gilt für evtl. Rücksendungen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschl. der künftig entstehenden Forderungen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. (erweiterter Eigentumsvorbehalt)
7.2 Verarbeitung oder Umbildung wird von dem Käufer für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes (Rechnungswert einschliesslich Umsatzsteuer) der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Miteigentum. Der Käufer verwahrt unser (Mit)-Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, gilt im Rahmen der Ziff. 8 als Vorbehaltsware.
7.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräussern, jedoch nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Sämtliche Forderungen (einschliesslich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Käufer aus Lieferungen oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen den Abnehmer erwachsen, tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages einschliesslich Umsatzsteuer, den wir dem Käufer für die jeweils weiterveräusserte Vorbehaltsware berechnet haben.
7.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Auf unser Verlangen hat der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
7.5 Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
7.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % werden insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigegeben.
7.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ? insbesondere Zahlungsverzug ? sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.8 Der Käufer hat sich in einer Frist von 14 Tagen zum Verbleib der Ware zu äussern. Danach erfolgt eine Weiterverwertung der Ware durch uns.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
8.1 Für die Mängelfreiheit der von uns gelieferten Waren leisten wir gemäss den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
8.2 Eine Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmung setzt jedoch voraus, dass
a) der Käufer erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehend schriftlich gerügt hat, widrigenfalls diese als genehmigt gilt,
b) der Käufer erst nachträglich feststellbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich beanstandet hat,
c) der Käufer die Ware umgehend auf unsere Aufforderung hin frei an uns zurückgesandt hat,
d) unsere Prüfung ergibt, dass die beanstandeten Mängel bestehen und nicht durch Unfall, falsche Anwendung, Fahrlässigkeit, unautorisierte Änderung, unvorschriftsmässige Tests oder sonstige unsachgemässe Behandlung seitens des Käufers verursacht wurden. Auf Anfrage werden wir dem Käufer das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen.
8.3 Für Reparaturen oder den Ersatz der Ware ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Nach fruchtlosem Ablauf der für die Reparatur oder Ersatzlieferung gesetzten Frist muss uns der Käufer eine Nachfrist von 4 Wochen setzen. Lassen wir auch die Nachfrist verstreichen, so kann der Käufer nur die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8.4 Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware, jedoch nur bis zum Ablauf der für die ursprünglich gelieferte Ware geltenden Gewährleistungsfrist.
8.5 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von nicht an der Ware selbst entstandenen Schäden, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.6 Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen. Haften wir wegen der aufgetretenen Mängel, so werden wir dem Käufer die Transportkosen für die mangelhafte Ware ersetzen.
9. Sonstige Schadenersatzansprüche
Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks ist Almeria, Spanien. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt spanisches Recht.
11. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12. Schlussbestimmungen
BodyVital ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche Daten des Bestellers zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.


















